ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERKAUF UND NUTZUNG (AGB)
FRANZÖSISCHES HYGIENE-INSTITUT
FRANCE HYGIENE-INSTITUT
Letzte Aktualisierung: Juli 2026
Dieses Dokument legt die vertraglichen Bedingungen fest, die für alle Dienstleistungen, Audits, Lieferungen von Medienmedien und Markenlizenzen gelten, die das France Hygiene-Institut den Partnerbetrieben anbietet: Kliniken und Gesundheitseinrichtungen, Krippen und Kindertagesstätten, Hotels, Restaurants und die Lebensmittelindustrie (nachfolgend „der Kunde“ genannt).
ARTIKEL 1: GEGENSTAND, TÄTIGKEITSBEREICHE UND RECHTLICHE UNABHÄNGIGKEIT
Der ausschließliche Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung von Biosicherheitsaudits vor Ort, die Bereitstellung von Marketingmaterialien (Videospots, digitale Badges, Integration technischer Überprüfungssysteme) und die Gewährung einer befristeten, widerruflichen und bedingten Lizenz zur Nutzung des Siegels „France Hygiene-Institut“.
Die Audits und Zertifizierungen des France Hygiene-Instituts gelten ausschließlich für die folgenden Bereiche:
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Medizinischer Sektor & Kliniken: Audits von Desinfektionsprotokollen, Operationssälen, Zimmern und Pflegebereichen.
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Kleinkindbereich & Krippen: Audits der Hygiene in Wohnbereichen, von Spielzeug, Sanitäranlagen und Wickelbereichen.
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Hotellerie & Gastronomie (Horeca): Audits der Sauberkeit von Zimmern, Gemeinschaftsbereichen, Spas und der Anwendung von Lebensmittelsicherheitsstandards in der Küche.
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Lebensmittelindustrie: Audits von Produktionslinien, Lagerbereichen, der Kühlkette und der Einhaltung von Eigenkontrollplänen.
ABSOLUTER RECHTLICHER UND REGULATORISCHER WARNHINWEIS: Das France Hygiene-Institut ist eine private Organisation, die völlig unabhängig von staatlichen, ministeriellen oder gesundheitlichen Behörden agiert, sowohl in Frankreich als auch in der Türkei (oder jedem anderen Betriebsland). Das vorliegende Siegel stellt keine offizielle Zulassung, Betriebserlaubnis, Verwaltungslizenz oder öffentliche Zertifizierung dar (wie z. B. die obligatorische Zulassung des Gesundheitsministeriums, veterinärmedizinische Kontrollen oder offizielle Lebensmittelüberwachungen). Der Kundenbetrieb bleibt allein, einzig und exklusiv zivil- und strafrechtlich für seine regulatorische Konformität gegenüber den Behörden seines Landes verantwortlich.
ARTIKEL 2: STRIKTER AUSSCHLUSS EINER BETRIEBSERLAUBNIS UND REINER MARKETINGCHARAKTER DES SIEGELS
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Vollständiges Fehlen einer behördlichen oder gesetzlichen Erlaubnis: Der Kunde erkennt unwiderruflich an und akzeptiert, dass das vom France Hygiene-Institut ausgestellte Siegel keine Eröffnungserlaubnis, keine Betriebslizenz und keine Berufsausübungserlaubnis (medizinisch, hotelfachlich, gastronomisch oder industriell) darstellt. Dieses Siegel validiert in keiner Weise die rechtliche oder administrative Legitimität des Betriebs. Der Kunde erklärt, bereits im Besitz aller gesetzlichen Genehmigungen, Lizenzen und Zulassungen zu sein, die von den lokalen Behörden seines Landes für die Ausübung seiner Tätigkeit gefordert werden.
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Ausschließlicher Zweck der kommerziellen Vertrauensbildung und des Marketings: Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass das Siegel einzig und exklusiv Marketing-, Handels- und Kommunikationszwecken dient, die an die Öffentlichkeit und die Endkunden (Patienten, Eltern von Schülern, Touristen, B2C-Verbraucher) gerichtet sind. Es dient lediglich als vertrauensbildendes Instrument, um das freiwillige Engagement des Betriebs hervorzuheben, und darf keinesfalls als absolute wissenschaftliche Garantie oder als Garantie für das vollständige Fehlen von Infektions- oder Lebensmittelisiken ausgelegt werden.
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Keine Garantie für Kundenfrequenz oder Kundenzuwachs: Das France Hygiene-Institut garantiert in keiner Weise, weder ausdrücklich noch stillschweigend, eine Erhöhung der Kunden- oder Patientenzahl (insbesondere europäischer Kunden), einen Anstieg der Auslastung des Betriebs oder ein wie auch immer geartetes Umsatzwachstum des Kunden. Der Kunde trägt die wirtschaftlichen Risiken seiner Tätigkeit allein und erkennt an, dass die Gewinnung seiner Kundschaft von eigenen Marketing- und operativen Faktoren abhängt, die völlig unabhängig von den Dienstleistungen des France Hygiene-Instituts sind.
ARTIKEL 3: FINANZIELLE BEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Jeder Vertrag wird für eine feste Laufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen. Aufgrund der internationalen Logistikkosten, der Reisekosten der Prüfer und der technischen Einrichtung des Systems (QR-Code, Serverplatz, Videoproduktion und -schnitt):
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Die zwingende Startanzahlung: Der Kunde verpflichtet sich, bei Vertragsunterzeichnung drei (3) aufeinanderfolgende Monatsbeiträge im Voraus als Bearbeitungs- und Logistikgebühr zu zahlen. Kein Erstaudit wird geplant, kein Medieninhalt wird produziert und kein visuelles Element wird geliefert, bevor diese Gelder tatsächlich und endgültig auf dem Bankkonto des France Hygiene-Instituts eingegangen sind.
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Die folgenden Monatsraten: Der Restbetrag (die verbleibenden 9 Monate) ist im Voraus zu zahlen, spätestens am 1. Tag eines jeden Monats, per Banküberweisung (Bankgebühren gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden).
ARTIKEL 4: GEISTIGES EIGENTUM UND VERSTÄRKTE KLAUSEL ZUR MARKENRECHTSVERLETZUNG
Das Logo, der Name, die Marke, die grafischen Konzepte, die QR-Code-Systeme und die vom France Hygiene-Institut produzierten Videos sind durch internationale Abkommen zum geistigen Eigentum sowie durch die geltenden nationalen Gesetze geschützt.
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Das Recht, das Label anzuzeigen (auf der Website, in sozialen Netzwerken, auf Geschäftsdokumenten, Buchungsplattformen oder in den physischen Räumlichkeiten der Einrichtung), ist ein widerrufliches Nutzungsrecht, das strikt an die regelmäßige, vollständige und aktuelle Zahlung des Abonnements gebunden ist.
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FINANZIELLE SANKTION UND FÄLLIGKEIT DES DREIFACHEN JAHRESABONNEMENTS: Sollte die Einrichtung die visuellen Elemente ohne vorherige schriftliche Zustimmung, nach einer Kündigung oder während eines Zahlungsverzugs (von mehr als 5 Tagen) verwenden, anzeigen, reproduzieren, beibehalten oder den Namen des Labels benutzen, schuldet der Kunde von Rechts wegen eine pauschale und nicht reduzierbare Vertragsstrafe. Diese Vertragsstrafe wird auf einen Betrag in Höhe des Dreifachen (3-fachen) des gesamten Jahresabonnementpreises festgesetzt (d. h. 36 Monatsabonnements).
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Dieser Betrag wird sofort fällig ab der Feststellung des Verstoßes, ohne dass eine vorherige Mahnung oder gerichtliche Schritte erforderlich sind, und dies unbeschadet der bereits gezahlten Abonnementmonate, die dem Institut endgültig verbleiben.
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Das France Hygiene-Institut behält sich das Recht vor, sofortige rechtliche Schritte wegen Markenrechtsverletzung einzuleiten, zusätzlichen Schadensersatz für Imageschäden zu fordern und auf seiner offiziellen Website eine öffentliche Meldung wegen Betrugs und illegaler Markennutzung zu veröffentlichen.
ARTIKEL 5: VOLLSTÄNDIGER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND PROTOKOLL DER VOR-ORT-ÜBERPRÜFUNG
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Technisches Prüfprotokoll (ATP-Messung): Der Kunde wird darüber informiert und akzeptiert, dass die Vor-Ort-Überprüfung des Sauberkeits-, Hygiene- und Biosicherheitszustands der Oberflächen auf einer sofortigen wissenschaftlichen Analysemethode mittels ATP-Messung beruht, die mit Messgeräten der Marke Hygiena. Der Konformitätswert der Einrichtung wird auf der Grundlage der bei der Vor-Ort-Inspektion gemessenen Relativen Lichteinheiten (RLU) berechnet.
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Bemühungspflicht (Mittelverpflichtung): Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Leistungen des France Hygiene-Instituts eine Bemühungspflicht und keine Erfolgspflicht darstellen. Der Audit, die ATP-Messproben und die vergebene Punktzahl spiegeln ausschließlich die biologische und hygienische Situation wider, die zum genauen und strikten Zeitpunkt der Vor-Ort-Inspektion festgestellt wurde.
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Vollständiger Haftungsausschluss (Infektionen, Kontaminationen und Vergiftungen): Das France Hygiene-Institut kann unter keinen Umständen und unter keiner Bedingung für das Auftreten einer nosokomialen oder medizinischen Infektion (bei Kliniken), einer Epidemie oder Kinderkrankheit (bei Kindertagesstätten), einer Lebensmittelvergiftung oder Produktkontamination (bei Restaurants, Hotels und der Lebensmittelindustrie) oder der Verbreitung eines Krankheitserregers (Virus, Bakterie, Pilz usw.) innerhalb der Kundeneinrichtung haftbar gemacht werden.
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Absoluter Verzicht auf Rechtsmittel: Der Kunde verzichtet ausdrücklich und unwiderruflich, für sich selbst und seine Versicherer, auf jegliches Rechtsmittel, jede Klage, Verfolgung oder finanzielle Entschädigungsforderung gegen das France Hygiene-Institut, seine Geschäftsführer oder seine Mitarbeiter im Falle einer medizinischen Komplikation, Vergiftung, eines Todesfalls, einer behördlichen Schließung der Einrichtung (durch staatliche Hygienedienste) oder eines Rechtsstreits mit einem Dritten im Zusammenhang mit einem Hygieneproblem. Die Einrichtung bleibt der alleinige rechtliche, zivil- und strafrechtliche Garant für das tägliche Management ihrer Gesundheitsrisiken.
ARTIKEL 6: NICHTKONFORMITÄT UND SOFORTIGE TECHNOLOGISCHE AUSSETZUNG
Sollte die Kundeneinrichtung bei Fälligkeit einen Zahlungsverzug (von mehr als 5 Tagen) aufweisen oder sollten die Ergebnisse der ATP-Messtests (Hygiena) ein Kontaminationsniveau aufzeigen, das über den strengen Toleranzschwellen liegt, die in der Skala des Instituts festgelegt sind:
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Der mit dem dynamischen QR-Code verknüpfte Link wird sofort aus der Ferne deaktiviert oder automatisch auf eine öffentliche Warnseite umgeleitet, die Folgendes anzeigt: „Die Zertifizierung dieser Einrichtung wurde wegen Nichteinhaltung der Biosicherheitskriterien ausgesetzt“.
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Der Versand der Videospots (gemäß der im gewählten Paket vorgesehenen Häufigkeit) sowie die Genehmigung zur Nutzung der Marke (Label) auf allen Medien des Kunden (Website, soziale Netzwerke, physische Beschilderung) werden sofort ausgesetzt.
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Es erfolgt keine Rückerstattung der bereits erhaltenen Beträge (einschließlich der 3 Monate im Voraus), da diese dem France Hygiene-Institut als pauschale Entschädigung endgültig verbleiben.
ARTIKEL 7: ANWENDBARES RECHT, STREITBEILEGUNG UND SOFORTIGE VOLLSTRECKUNG ZUR FORDERUNGSEINTREIBUNG
7.1 Anwendbares Recht: Der vorliegende Vertragsrahmen sowie alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen unterliegen ausschließlich, werden ausgelegt und unterworfen dem französischen materiellen Recht.
7.2 Option der direkten und sofortigen Pfändung (Beitreibung unbezahlter Forderungen): Abweichend von der nachstehenden Schiedsklausel behält sich das France Hygiene-Institut im Falle eines Zahlungsverzugs, einer unbezahlten Monatsrate oder der Nichtbegleichung finanzieller Vertragsstrafen durch den Kunden ausdrücklich das exklusive, freie und souveräne Recht vor, die zuständigen Justizbehörden und Gerichte des Landes des Kunden (insbesondere in der Türkei, Frankreich oder jedem anderen Niederlassungsland der Einrichtung) direkt, sofort und ohne vorheriges Schiedsverfahren anzurufen. Dieses direkte Vorgehen zielt darauf ab, den Vertrag zwangsweise durchzusetzen, dringend jeden Zahlungsbefehl, jede vorsorgliche Pfändung der Bankkonten der Kundeneinrichtung oder jede vorsorgliche Maßnahme zur Sperrung der finanziellen Vermögenswerte des Kunden zu erwirken, bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Beträge und der dreifachen Abonnementstrafe.
7.3 Klausel der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit (Für sonstige Streitigkeiten und Markenrechtsverletzungen): Jede andere Streitigkeit, Kontroverse oder Forderung, die sich aus diesem Vertrag ergibt oder damit im Zusammenhang steht (insbesondere im Falle einer Markenrechtsverletzung, einer Verletzung des geistigen Eigentums oder einer betrügerischen Nutzung des Labels), wird endgültig durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC).
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Das Schiedsgericht wird sich aus einem Einzelschiedsrichter zusammensetzen, der gemäß der genannten Ordnung ernannt wird.
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Der Sitz des Schiedsverfahrens wird in Paris (Frankreich) festgelegt.
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Die Sprache des Schiedsverfahrens wird Französisch sein.
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Der Schiedsspruch ist endgültig und bindet beide Parteien; er ist international vollstreckbar gemäß dem New Yorker Übereinkommen von 1958.
7.4 Absoluter Vorrang der französischen Sprache: Im Falle einer Übersetzung der vorliegenden Bedingungen in eine andere Sprache (insbesondere ins Türkische) und im Falle einer abweichenden Auslegung oder eines Widerspruchs gilt allein die französische Fassung und ist zu 100 % maßgeblich.
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